Hier finden Sie alle relevanten Informationen – von Hinweisen zu der Frage, was eine DiGA ist, welche Aufgaben das BfArM im Rahmen des Verfahrens zur Aufnahme in das Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA hat und wie die Aufnahme einer DiGA in das Verzeichnis beantragt werden kann, über Informationen für die Verordnung und Anwendung, bis hin zu Verweisen auf relevante Dokumente und weitere Internetseiten.
Aktuelles
Ergänzungen der FAQ Änderungen durch das DigiG
Die FAQ wurden um weitere Fragen und Antworten zum Thema „DiGA mit diagnostischer Komponente“ und „DiGA und Telemonitoring - positiver Versorgungseffekt“ ergänzt.
Datensicherheitskriterien nach § 139e Absatz 10 SGB V und § 78a Absatz 7 SGB XI
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und im Benehmen mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die maßgeblichen Technischen Richtlinien für die Zertifikate nach § 139e Absatz 10 SGB V und § 78a Absatz 7 SGB XI aktualisiert. Die Technischen Richtlinien werden künftig Grundlage für neue Zertifikate sein, mit denen Hersteller von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen nachweisen, dass ihre Anwendungen bestimmte Anforderungen an die Datensicherheit einhalten.
Hinweis: Hersteller von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen müssen die Erfüllung der Anforderungen an die Datensicherheit anhand der Technischen Richtlinien gemäß § 139e Absatz 10 SGB V und § 78a Absatz 7 SGB XI spätestens ab dem 1. Januar 2025 unter Vorlage eines entsprechenden Zertifikates nachweisen. Mehr erfahren
Zurverfügungstellung eines FHIR-Validators im DiGA-Antragsportal zur Überprüfung der Anforderungen an die Interoperabilität gemäß DiGAV
Um überprüfen zu können, ob der Datenexport einer DiGA konform mit dem MIO DiGA Toolkit ist, steht im DiGA-Antragsportal des BfArM ab sofort nach dem Anlegen einer DiGA unter dem Reiter „Tools“ ein FHIR-Validator zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter Wissenswertes zu DiGA
Frühere Meldungen
Neue Informationen zur Datenschutzzertifizierung nach § 139e Absatz 11 SGB V und § 78a Absatz 8 SGB XI
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Einvernehmen mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aktualisierte Prüfkriterien bzgl. der Erfüllung der Anforderungen an den Datenschutz veröffentlicht. Mehr erfahren
Weiteres Vorgehen für das Schreiben der DiGA in die ePA/Implementierung der GesundheitsID
Der Hersteller muss das Bestätigungsverfahren der gematik für die Nutzung von Komponenten bzw. Produkten der Telematikinfrastruktur bis spätestens zum 30.04.2024 erfolgreich durchlaufen haben. Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen, das Schreiben in die elektronische Patientenakte (ePA) sowie die Authentifizierung über die GesundheitsID zu ermöglichen, ist die separate Anzeige einer wesentlichen Veränderung erforderlich. Hersteller, die keine Anzeige einer wesentlichen Veränderung eingereicht haben, werden ab dem 01.05.2024 durch das BfArM hierzu aufgefordert. Weitere Informationen finden Sie unter Wissenswertes zu DiGA
Die Ausfüllhilfe zum Antragsportal zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei
Orientierunghilfe Medical Apps
Wo ist die Grenze zwischen Wellnessanwendung und Medizinprodukt? Woran können Entwickler erkennen, ob ihr Produkt dem Geltungsbereich des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der entsprechenden Verordnungen unterliegt? Was müssen Sie in diesem Fall tun?
Mehr Informationen dazu gibt es in der Orientierunghilfe Medical Apps.
Kontakt
E-Mail: diga@bfarm.de
Telefon: +49 (0)228 99 307-5989
Telefonische Servicezeiten: 9-11 Uhr (Montag bis Freitag)
Bei produktbezogenen Fragen zu DiGA (z. B. zum technischen Support) wenden Sie sich bitte an den DiGA-Hersteller. Weitere Informationen zum Hersteller und zum Informationsangebot des Herstellers finden Sie im DiGA-Verzeichnis auf der jeweiligen Detailseite.